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§ 39 SGB XI

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen oder selbst erkranken, übernehmen wir stunden- oder tageweise.

Pflegende Angehörige leisten viel. Wenn Sie eine Auszeit brauchen oder selbst krank werden, springen wir ein.

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI steht Ihnen jährlich zu und lässt sich stunden- oder tageweise nutzen.

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