§ 37.3 SGB XI
Beratungsbesuch § 37.3
Der gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuch für Pflegegeld-Empfänger für Sie kostenfrei.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Die Kosten trägt die Pflegekasse vollständig.
Wir nutzen den Termin, um Ihre Situation in Ruhe anzuschauen und Ihnen zu zeigen, welche Leistungen Ihnen zustehen ganz ohne Verpflichtung.
Kontakt
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Sie müssen nichts vorbereiten und nichts wissen. Ein Name und eine Telefonnummer genügen, den Rest klären wir im Gespräch.
- Telefon0221 / 000 000
- E-Mailinfo@pflege-streng.de
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