Zum Hauptinhalt springen
§ 37.3 SGB XI

Beratungsbesuch § 37.3

Der gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuch für Pflegegeld-Empfänger für Sie kostenfrei.

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Die Kosten trägt die Pflegekasse vollständig.

Wir nutzen den Termin, um Ihre Situation in Ruhe anzuschauen und Ihnen zu zeigen, welche Leistungen Ihnen zustehen ganz ohne Verpflichtung.

Kontakt

Rufen Sie uns an oder wir rufen Sie zurück

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts wissen. Ein Name und eine Telefonnummer genügen, den Rest klären wir im Gespräch.

Rückruf anfordern

Wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen.

Jetzt anrufenRückruf anfordern