SGB V
Behandlungspflege
Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Verbandwechsel, Blutzucker- und Blutdruckkontrolle auf ärztliche Verordnung.
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet hat. Sie wird über die Krankenkasse nach SGB V abgerechnet.
Dazu gehören unter anderem die Gabe von Medikamenten, Injektionen, die Versorgung von Wunden, Verbandwechsel sowie die Kontrolle von Blutzucker und Blutdruck.
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